
Folge Datenschutz Audit
Datenschutz ist leider keine einmalige Maßnahme, sondern muss permanent im Unternehmen umgesetzt werden.
Ein Grund ist, weil die DSGVO in Art. 32 vorschreibt, insbesondere „ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung“ zu haben, aber vor allem hilft es Ihrem Unternehmen.
Einmal im Jahr sollten die Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen auf Aktualität und Umsetzung geprüft werden. Wenn Ihr erstes Datenschutz Audit von mir durchführt wurde, prüfe ich für Sie, ob es durch wesentliche Änderungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften, Anpassungen an Ihrem Datenschutz nötig sind und gebe Ihnen Handlungsempfehlungen. Falls gewünscht, setze ich die Handlungsempfehlungen für Sie um.
Der zeitliche Umfang eines solchen „folge Datenschutz Audit“ variiert je nach Art und Größe des Unternehmens, aber auch je nachdem wie viele Änderungen stattgefunden haben. Daher wird das Audit nur auf Stundenbasis angeboten.
Anfrage
Datenschutzhinweis
Schreiben Sie mich über das Anfrageformular an, werden Ihre dort angegebenen Daten inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zur Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz und Widerruf.